Gohlis existiert eigentlich garnicht als eigener Stadtteil. Zu Gohlis gehören die Ortsteile Gohlis-Süd, Gohlis-Mitte und Gohlis-Nord. Insgesamt leben in Gohlis 36407 Einwohner (Stand Februar 2009), die Gesamtfläche erstreckt sich über 5,4 Quatratkilometer. Das Durchschnittsalter liegt für ganz Gohlis bei 43.9 Jahre, am jüngsten sind die Leute in Gohlis-Süd mit durchschnittlich 38,9 Jahren. Pro Quadratkilometer leben in Gohlis 7286 Einwohner. Der alte Ortskern befand sich am nordöstlichen Rand der Elster-Luppen-Aue, nördlich der Mündung der von Nordosten kommenden Nördlichen Rietzschke in die hier von Südost nach Nordwest fließende Parthe, er lag südlich der alten Schkeuditzer Landstraße (heute: Georg-Schumann-Straße) zwischen der Stadt Leipzig im Südosten und dem Dorf Möckern im Nordwesten. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gohlis_(Leipzig) |
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Tatort: Gaststätte „Bräustübl" in der Georg-Schumann-Straße/ Natonekstraße in Leipzig, OT Gohlis Tatzeit: 29.09.2006, 01.02 Uhr Durch die Leitstelle der Feuerwehr wurde die Polizei über den Brand eines unter Denkmalschutz stehenden Hauses in Kenntnis gesetzt. Die Beamten des Polizeireviers Leipzig-Nord begaben sich umgehend zum Ereignisort und unterstützten die Kameraden der Feuerwehr bei ihrer Arbeit. Erst gegen 05.30 Uhr konnte die Feuerwehr ihre Löscharbeiten beenden. Menschenleben wurden nicht gefährdet, da es sich bei dem Gebäude um ein leerstehendes „Denkmal" handelte. Das Haus ist bis auf die Grundmauern abgebrannt und wird nach Begutachtung der Experten vom Denkmalschutz und des Bauordnungsamtes abgerissen werden. Die Kriminalpolizei ermitteln nun wegen Brandstiftung. Nach einer ersten Begutachtung der Spezialisten konnten mehrere Brandherde ausgemacht werden. Weitere Untersuchungen folgen. Die Höhe des Sachschadens ist derzeit auch noch unklar, ebenso wie die Eigentumsverhältnisse zum Grundstück. Da sich im Gebäude noch einige Glutnester befinden wird die Feuerwehr in naher Zukunft die Ruine nicht aus den Augen lassen können, bis die Gefahr für Personen und Sachen vollends gebannt ist. Quelle: http://www.polizei.sachsen.de |
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